Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
  Die Leistungen umfassen die bereits in der Planungsphase erforderliche Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes sowie die Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators, der auf der Baustelle die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Dinge verantwortet. Der Bauherr erfüllt damit die an ihn gerichteten gesetzlichen Forderungen der Baustellenverordnung bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination.